07.11. 09:00 – 10:30 Uhr
Keynote

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu TVöD und TV-L

Karin Spelge
Keynote Präsenz & Online

Das BAG hat in einer Grundsatzentscheidung seine Rechtsprechung zur Berücksichtigung einschlägiger und förderlicher Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung nach einer Einstellung akzentuiert, klargestellt und korrigiert. Es hat dabei auch klargestellt, wie sich die Darlegungslast verteilt. Die Rechtsprechung des 6. Senats zur Hemmung der Stufenlaufzeit durch die Inanspruchnahme von Elternzeit ist für die aktuelle Rechtslage nur noch von eingeschränkter Relevanz. Die Inanspruchnahme von Eltern-Teilzeit führt nicht zur Hemmung der Stufenlaufzeit. Das BAG hat seine Rechtsprechung zu Bereitschaftszeiten von Hausmeister:innen bestätigt und die insoweit geltende Verteilung der Darlegungslast klargestellt. Ebenso hat es die Verteilung der Darlegungslast für Überstunden, die durch die Nichtinanspruchnahme von Pausen entstanden sein sollen, klargestellt. Unklar ist dagegen die Bedeutung der Entscheidung des 8. Senats zum Anspruch auf den Überstundenzuschlag für Teilzeitbeschäftigte für die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes. Erstmals hat sich das BAG mit der Frage beschäftigt, ob und wann ein Feiertagszuschlag bei Einsatz an einem anderen Arbeitsort zu zahlen ist. Die Referentin stellt die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor. Zugleich wird ein Überblick über die anstehenden Entscheidungen und ihre möglichen Auswirkungen auf die Praxis gegeben.

Themenschwerpunkte

  • Grundsatzentscheidung zur Stufenzuordnung nach Wiedereinstellung – Kombination von § 16 Abs. 2 Satz 2 und 3 TV-L – Anerkennung förderlicher Zeiten und der bei anderen Arbeitgebern erworbenen Stufe
  • Überstundenzuschläge auch für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst?
  • Feiertagszuschlag bei Einsatz an einem anderen Arbeitsort
  • Das leidige Thema der Bereitschaftszeiten: Klarstellung der Rechtsprechung
  • Verrechnung von Zeitguthaben verschiedener Arbeitszeitkonten
  • Aktuelles zur Hemmung der Stufenlaufzeit nach Inanspruchnahme von Elternzeit
Karin Spelge

Karin Spelge

Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht

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