Karin Spelge

Karin
Spelge

Vorsitzende Richterin Richterin am Bundesarbeitsgericht

Karin Spelge ist Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht. Im Jahr 2018 übernahm sie den Vorsitz des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts. Dieser ist insbesondere zuständig für die Auslegung von Tarifverträgen und Dienstordnungen des öffentlichen Dienstes, Tarifverträge und Arbeitsrechtregelungen der Religionsgesellschaften, das Insolvenzrecht sowie bestimmte Kündigungsschutzverfahren. Frau Spelge studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie 1990 in den Richterdienst des Landes Niedersachsen ein und wurde als Richterin an mehreren Arbeitsgerichten eingesetzt. Von 1993 bis 1997 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. 1998 wurde sie zur Direktorin am Arbeitsgericht Nienburg ernannt. Von 2000 bis 2008 war Frau Spelge Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Mit Wirkung vom 01. Juni 2008 hat der Bundespräsident Frau Spelge zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt.

Angebote

07.11. 09:00 – 10:30 Uhr
Keynote

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu TVöD und TV-L

Karin Spelge
Keynote

Das BAG hat in einer Grundsatzentscheidung seine Rechtsprechung zur Berücksichtigung einschlägiger und förderlicher Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung nach einer Einstellung akzentuiert, klargestellt und korrigiert. Es hat dabei auch klargestellt, wie sich die Darlegungslast verteilt. Die Rechtsprechung des 6. Senats zur Hemmung der Stufenlaufzeit durch die Inanspruchnahme von Elternzeit ist für die aktuelle Rechtslage nur noch von eingeschränkter Relevanz. Die Inanspruchnahme von Eltern-Teilzeit führt nicht zur Hemmung der Stufenlaufzeit. Das BAG hat seine Rechtsprechung zu Bereitschaftszeiten von Hausmeister:innen bestätigt und die insoweit geltende Verteilung der Darlegungslast klargestellt. Ebenso hat es die Verteilung der Darlegungslast für Überstunden, die durch die Nichtinanspruchnahme von Pausen entstanden sein sollen, klargestellt. Unklar ist dagegen die Bedeutung der Entscheidung des 8. Senats zum Anspruch auf den Überstundenzuschlag für Teilzeitbeschäftigte für die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes. Erstmals hat sich das BAG mit der Frage beschäftigt, ob und wann ein Feiertagszuschlag bei Einsatz an einem anderen Arbeitsort zu zahlen ist. Die Referentin stellt die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor. Zugleich wird ein Überblick über die anstehenden Entscheidungen und ihre möglichen Auswirkungen auf die Praxis gegeben.

07.11. 11:30 – 12:15 Uhr
Arbeits- & Tarifrecht

Podiumsdiskussion Ausblick zur Entwicklung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst

Karin Spelge, Tobias Thauer, Dr. Christoph Thies
Podiumsdiskussion Hybrid

Die Podiumsdiskussion widmet sich aktuellen Rechtsentwicklungen und Praxisproblemen des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes und dient der Klärung offener Fragen zu Auswirkungen aktueller Entscheidungen für die Praxis.

07.11. 12:45 – 13:15 Uhr
Meet the Expert

Meet the Expert - Karin Spelge

Karin Spelge
Meet the Expert Präsenz

Karin Spelge ist Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht. Im Meet the Expert bietet sich die Gelegenheit, mit ihr in kleiner Runde ins Gespräch zu kommen, individuelle Fragen zu klären, sich auszutauschen und so von ihren Hinweisen und Erfahrungen zu profitieren.

Programm

Seminar am Fenster

Kongress für modernes Personalmanagement im öffentlichen Dienst ein ganzheitlicher Blick auf die HR-Themen der Zukunft.

Jetzt Programm entdecken!

Kundenservice

Offene Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sie haben organisatorische Fragen rund um die Personaltage – von freien
Teilnehmerplätzen, Anreise bis Hotelbuchungen – wir helfen Ihnen gerne weiter!