Teilnahmebedingungen
Teilnahmegebühren
Sie sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung fällig. Die Rechnungen werden in der Regel elektronisch nach der Veranstaltung versandt. Umsatzsteuer wird auf Grundlage der Befreiungsvorschrift gem. § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG nicht berechnet. Die Kosten für die Tagungen umfassen in der Regel einen umsatzsteuerpflichtigen und einen umsatzsteuerfreien Teil. Der Rechnungsbetrag bei Tagungen enthält die Tagungsgebühren sowie eine Servicepauschale.
Veranstaltungsanmeldung
Die Anmeldung kann über das Anmeldeformular auf personaltage.de erfolgen. Die Buchungsbestätigung erhalten Kund:innen sofort automatisch. Für den reibungslosen Ablauf und die umfassende Tagungsorganisation wird empfohlen, den persönlichen Teilnehmer:innen-Account anzulegen, d.h. eine einmalige Registrierung nach der Anmeldung zu vollziehen. Die Kunden werden gebeten, vor dem Erhalt dieser Bestätigung keine Flugscheine, Fahrkarten, Hotelzimmer etc.zu buchen.
Stornierung und Widerruf
Kunden können die erfolgte Buchung von Veranstaltungen stornieren. Die kostenfreie Stornierung muss spätestens 14 Tage vor Beginn postalisch, per Fax oder E-Mail vorliegen (Datum des Poststempels, des Fax- oder E-Mail-Protokolls). Erfolgt die Absage zu einem späteren Zeitpunkt – z.B. aus Krankheitsgründen, wegen kurzfristiger Haushaltssperre oder dienstlicher Verhinderung – ist eine Stornierungsgebühr von 100 Prozent der Teilnahmegebühr zu entrichten. Auch bei Nichtteilnahme oder Absage am Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder am Veranstaltungstag wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt.
Verbraucher mit gewöhnlichem Sitz oder Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der europäischen Union (EU) oder des europäischen Wirtschaftsraum (EWR) steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Bitte beachten Sie die davon abweichenden Stornierungsbedingungen für Hotelbuchungen.
Stornierungen von Hotelzimmern
Die Stornierungsfrist für Hotelzimmer, die über das Kommunale Bildungswerk e. V. gebucht wurden, beträgt für die Personaltage Berlin 4 Wochen. Bei späterer Stornierung wird der gestaffelte Zimmerpreis von 80 bis 100% fällig, abhängig vom Hotel und der Kurzfristigkeit der Bekanntgabe. Bitte beachten Sie, dass nur bei Buchung von Hotelzimmern über das Kommunale Bildungswerk e. V. der rabattierte Hotelzimmerpreis in Anspruch genommen werden kann. Reisen Sie nach 18:00 Uhr an, teilen Sie dies bitte unbedingt dem jeweiligen Hotel mit, da sonst Ihr Zimmer u. U. neu vergeben wird. Bitte prüfen Sie die Buchungsdaten der Hotelübernachtungen und melden Sie ggf. Unstimmigkeiten umgehend beim Kommunalen Bildungswerk e. V. Bei Abreise ist es erforderlich, zur Bezahlung der Rechnung an der Hotelrezeption auszuchecken. In der Regel wird der Übernachtungspreis dort sofort fällig. In einigen Fällen werden Kostenübernahmeerklärungen akzeptiert. Über die Zahlungsmodalitäten informieren Sie sich bitte vorab im jeweiligen Hotel.
Absage von Seminaren oder Tagungen
Wird durch das Kommunale Bildungswerk e.V. die Abhaltung einer zugesagten Veranstaltung unverschuldet (z. B. aufgrund unverschuldetem Ausfalls einer Lehrkraft oder eines Redners, für den kein, dem Leistungsprofil und Qualifikationen entsprechender Ersatzreferent gefunden werden kann) unmöglich, werden die Kunden unverzüglich über den Ausfall der Veranstaltung informiert. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden ohne Abzug zurückerstattet. Bei Verhinderung eines Referenten übernimmt nach Möglichkeit einer dem Leistungsprofil und Qualifikationen entsprechender anderer Referent die Durchführung der Veranstaltung bzw. des Vortrags. Dieser Wechsel stellt keinen Stornierungsgrund dar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB bleibt hiervon unberührt.
Urheberrecht, Bild- und Tonaufnahmen, Datenschutz
Versicherungsschutz
Versicherungsschutz der Teilnehmer durch den Veranstalter besteht nicht.
Sonstige Bestimmungen
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“). Bei Verbrauchern gilt dies nur insoweit, als hierdurch nicht die Anwendung zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ausgeschlossen wird.
Gerichtsstand
Sofern es sich beim Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen den Parteien der Sitz des Kommunalen Bildungswerk e. V.
(Stand der Teilnahmebedingungen 2. Mai 2018)