Modernisierung von Dienst- und Betriebsvereinbarungen zur Gleitzeit – insbesondere mit Blick auf den aktuellen Tarifabschluss zum TVöD von April 2025
Sebastian GüntherIn der modernen Arbeitswelt ist die Gleitzeit in der Verwaltung Standard. Die Beschäftigten können sich den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit relativ frei einteilen - flankiert durch Kernzeiten oder Funktionszeiten. Ergänzt durch Mobile Arbeit stellt dies einen maximalen Freiheitsgrad bei der Erbringung der Arbeit dar. Dennoch gibt es rechtliche Stolperfallen und die Rahmenbedingungen sollten zusammen mit der Personalvertretung funktional und praxisnah erarbeitet werden. Insbesondere mit Blick auf den aktuellen Tarifabschluss zum TVöD vom April 2025, aber auch vor dem Hintergrund aufgelaufener Stunden auf dem Arbeitszeitkonto stellt sich die Frage, wie ein ausgewogenes Gleitzeitsystem gelingen kann. Der Beitrag befasst sich mit dem System, den Rahmenbedingungen aber auch mit den rechtlichen Vorgaben zur Gleitzeit im TVöD und TV-L.
Themenschwerpunkte
- Gleitzeitvorgaben in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes TVöD und TV-L
- Freiheit versus Direktionsrecht
- Ausgleichszeitraum und Abgeltung von Gleitzeitstunden
- Kappung von Gleitzeitstunden: rechtlich überhaupt möglich?
- Mitbestimmung bei Dienstvereinbarungen/Betriebsvereinbarungen
- Hinweise für die Praxis